Digitale Anmeldung

BSC 1961 Schwalbach e.V.
Aufnahmeantrag



    Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise unterhalb des Formulars.
    Es werden nur vollstdändig ausgefüllte Anträge bearbeitet. Die Angabe von Kontaktdaten und E-Mailadresse sind verpflichtend.



    SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den BSC Schwalbach 1961 e. V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
    Kreditinstitut an, die vom BSC Schwalbach 1961 e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es
    gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Hinweise zum Aufnahmeantrag

    Auszug aus der Beitragsordnung: (Stand: April 2024)

    Vereinsbeiträge Beitragshöhe in EUR pro Jahr
    Kinder und Jugendliche100 €
    Erwachsene156 €
    junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten (bis zur Vollendung des 27.
    Lebensjahres), Rentner
    78 €
    Passgebühr (Erwachsene / Kinder)25 € / 10 €

    Junge Erwachsene, die den vergünstigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungsbescheid einreichen.
    Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr – bis spätestens Ende Januar – eine
    gültige (Ausbildungs-)Bescheinigung eingereicht wird.
    Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember erfolgen.

    Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

    1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von
      Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und
      Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
    2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
      • Erhebung,
      • Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
      • Nutzung
        ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins
        zu.
    3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der
      Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den
      satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
    4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
      • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck derSpeicherung,
      • Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
      • Löschung oder Sperrung seiner Daten.